Biogene Amine können sich in Lebensmitteln anreichern. Werden während der Therapie mit Jatrosom® biogene Amine im Übermaß mit der Nahrung aufgenommen, können toxische Erscheinungen in Form von Übelkeit, Kopfschmerzen und Blutdruckanstieg auftreten.
Deshalb sind 1 Tag vor, während und bis 14 Tage nach einer Behandlung mit Jatrosom® bestimmte Nahrungsmittel verboten bzw. nur in geringen Mengen erlaubt.
Eine Aufstellung erlaubter, in geringen Mengen erlaubter und verbotener Nahrungsmittel finden Sie hier als Tabelle.
Alle Nahrungsmittel sind so frisch als möglich zu verwenden und Speisen am Tag der Zubereitung zu verzehren. Geöffnete Halb- und Vollkonserven sowie aufgetaute Feinfrosterzeugnisse sind unverzüglich zu verbrauchen. Angebrochene Konserven sind bei 4˚C im Kühlschrank maximal 48 Stunden bis zum Verzehr aufzubewahren.
Zu jeder Mahlzeit ist nur ein Nahrungsmittel zu empfehlen, das in geringen Mengen erlaubt ist.
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Beispiele erlaubter Lebensmittel |
In geringen Mengen erlaubte Lebensmittel |
Verbotene Lebensmittel |
Milch und Milchprodukte
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- Frische Rohmilch (4˚C, 48 h Verbrauchsfrist ab Hof)
- Trinkmilch, pasteurisiert (4˚C, 48 h haltbar ab Molkerei; entspricht dem Verfallsdatum)
- H-Milch, UHT Milch und daraus hergestellte Mischmilcherzeugnisse (Frucht-, Vanille-, Schokomilch u.ä.)
- Butter, Sahne, saure Sahne, Buttermilch, Kaffeesahne, Quark, Frischkäse und -zubereitungen mit Kräutern und Gemüse u.ä.
- Schmelzkäse
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- Halbfeste Schnittkäse aus pasteurisierter Milch (z.B. Gouda, Chester) jeweils 1 Scheibe à 20 g
- Joghurt, Kefir und ihre Zubereitungen ca. 100 ml
- Vanille- und Fruchteis je 1 Kugel
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- Salzlakengereifte Hartkäse (z.B. Emmentaler Käse, Bergkäse, Parmesan und ähnliche Schnitt- und Reibekäse aus Rohmilch)
- Edelschimmelkäse, z.B. Roquefort, Camembert und ähnliche Sorten
- Käse mit Schmierebildung. z.B. Limburger, Butterkäse, Rotschmierekäse, Harzer Käse, Handkäse
- Schoko- und Nougateis
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Fleisch- und Fleischprodukte
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- Frisches Fleisch aller schlachtbaren Haussäugetiere und Wild incl. Zungen und Herzen
- Frisches Geflügelfleisch und Gefrierware
- Fleischkonserven, Frühstücksfleisch, Corned Beef, Fleisch-Soße-Konserven
- Fleischpasteten und Bratenaufschnitt
- Brühe, gekörnte Brühe
- Brühwurst aller Sorten, z.B. Wiener, Bockwurst, Bierschinken, Mortadella, Jagdwurst u.ä.
- Kochwurst, z.B. Sülzwürste, Leberwürste, Blutwürste
- Kaßler, Pökelfleisch, Pökelzunge, Schinken und Speck
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- Schweineleber maximal 100 g
- Frische Knacker maximal 100 g (noch weich!)
- Teewurst, Mettwurst, feine Braunschweiger bis 50 g
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- Rinder-und Geflügelleber
- Nieren aller Schlacht- und Wildtiere
- Suppen- und Brühwürfel
- Industriell hergestellte Fertigsoßen
- Wildfleisch mit starker Alterung und strengem Geruch
- Hart ausgereifte Salami u.ä. Rohwürste, besonders mit Edelschimmelbelag
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Getreide und Getreideprodukte
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- Körner, Flecken, Mehle, Grieße und Graupen von Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Mais, Reis, Buchweizen, Hirse
- Weizenkeimlinge
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Fisch- und Fischprodukte
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- Frischer Fisch (Eislagerung!)
- Gefrierfisch
- Fischstäbchen oder -filet gefroren
- Heiß geräucherter Fisch (Bückling, Räuchermakrele, Sprotten, Heilbutt, Rotbarsch, Dorsch u.a.)
- Frische Langusten, Austern, und Krebse
- Fischvollkonserven aus Sardinen und Heringen (z.B. Ölsardinen, Heringe in Tomate, Öl oder Sahnesoßen u.ä)
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- Saure Heringe, Rollmops bis 100 g
- Heringshapen in Mayonnaise oder Gelee, bis 100 g
- Thunfischkonserven bis 50 g
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- Salzhering, Matjeshering, Salzsardinen, Anchovis, Kaviar und verwandte salzkonservierte rohe Produkte
- Kalt geräucherter Fisch (z.B. Lachshering, Lachsmakrele u.ä.)
- Trockenfisch, Stockfisch, Klippfisch
- Dorschleber
- Kalmare (Tintenfische)
- Fischsoßen, asiatische Soßen<
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Eier und Eiprodukte
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Hefe- und Hefeprodukte
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- Backhefe, Hefegebäck (Brot, Brötchen, Kuchen)
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- Hefeextrakte, Hefehydrolysate, Marmite
- Mit Hefen durch Gärung hergestellte Getränke (Bier, Wein, Sekt, Schaumwein; auch alkoholfreie Sorten)
- (Hefeextrakte werden in Großküchen zum Abrunden von Soßen, Eintöpfen und Bratenfonds verwendet)
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Hülsenfrüchte
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- Erbsen, Linsen
- Grüne, unreife Bohnen in der Schote
- Sojabohnen, Sojakeimlinge
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- Reife braune Bohnen (z.B. Kidneybohnen), Puffbohnen (auch Pferdebohnen oder Saubohnen), weiße Bohnen
- Bohnenkeimlinge
- Asiatische Sojasoßen
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Kakao- und Kakaoerzeugnisse
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- Trinkkakao, Trinkschokolade, Cappuccino
- Kuvertüre auf Backwaren
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- Pralinen mit Sahne-, Frucht- oder Marzipanfüllungen bis 20 g
- Haselnuss-Nougat bis 20 g
- Marzipan bis 20 g
- Schoko-Riegel mit Milch-, Sahne- oder Marzipanfüllung bis 20 g
- Müsli-Riegel mit Schokoüberzug bis 20 g
- Schokolade mit ganzen Haselnüssen, Cashewnüssen oder Mandeln bis 20 g
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- Schokolade in massiven Tafeln oder in Figuren (Butter-, Vollmilch-, weiße Schokolade)
- Cognacbohnen, Likörpralinen, Kakaolikör
- Walnuss- oder undeklarierter Nougat
- Schoko- und Nougateis
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Getränke
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- Alkoholfreie Säfte mit keinem oder geringen Anteil an Zitrusfrüchten, Birne, Banane oder Pflaume (z.B. Moste, Limonaden, Multivitaminsäfte)
- Frisch gepresste Zitrussäfte
- Selters, Kaffee, Cola, Kräutertees, schwarzer Tee, Früchtetee, Malzkaffee
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- Industriell hergestellte Orangensäfte bis 100 ml
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- Säfte mit hohem Birnen-, Bananen-, oder Pflaumenanteil
- Industriell hergestellte Pampelmusensäfte
- Nektare aus Zitrusfrüchten
- Alkoholische Getränke, z.B. Bier, Wein, Sekt, Cognac
- Liköre, Weinbrände, Whiskey, Rum u.ä.
- (auch Bier und Wein in alkoholfreier Form!)
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Obst
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- Äpfel, Ananas, Kirschen, gelbe und blaue Pflaumen, Erdbeeren, Johannis- und Stachelbeeren, Blau- oder Heidelbeeren, Preiselbeeren, Rhabarber, Zitronen, Mangos, Grapefruit, Orangen, Mandarinen, Pfirsiche, Aprikosen, helle Trauben
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- Schwarze Johannisbeeren, grüne Birnen bis 50 g, rote Trauben bis 250 g
- Getrocknete Früchte bis 20 g
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- Bananen, hochreife Birnen und Avocados, rote Pflaumen, Feigen
- Rumtopf
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Gemüse und Gemüseprodukte
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- Kartoffeln, Möhren, Rot-Weiß- und Wirsingkohl, Rosenkohl, Blumenkohl, Schwarzwurzeln, Sellerie, Zwiebeln, Porree, Gurken, Tomaten, Paprika, Knoblauch, Speisepilze, Fenchel, Spargel, Zucchini, rote Beete (frisch oder vakuumverpackt), Salate, frische Kräuter
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- Pasteurisiertes Weinsauerkraut bis 100 g
- Pasteurisierte Gewürzgurken bis 100 g
- Karotten (d.h. Jungmöhren, meist kürzer mit Laub) bis 20 g
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- Rohes Sauerkraut
- Rohe Salzgurken, Gewürzgurken aus dem Fass
- Mixed Pickles, sauer eingelegte Pilze
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Nüsse und Nussprodukte
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- Kokosnuss, Haselnuss, Erdnuss, Cashewnuss, Paranuss, süße Mandeln
- Haselnussmus und -Paste
- Haselnuss-Marzipan
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Sonstige Lebensmittel
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